Immobilien KARREE GmbH

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Wie kann man eine Eigentumswohnung bewerten?

Professioneller Immobilienverkauf in fünf Schritten

1. Immobilienbewertung
Der fundiert ermittelte Wert Ihrer Eigentumswohnung bildet die Grundlage für den erfolgreichen Verkauf. Diese Immobilienbewertung erstellen wir für Sie. Vertrauen Sie unserer fachlichen Kompetenz sowie unseren Erfahrungen am Immobilienmarkt im Rhein-Erft-Kreis und darüber hinaus.

2. Vermarktung
Ihre Eigentumswohnung mit professionellen Fotos gekonnt in Szene setzen und aussagekräftige Objektbeschreibungen erstellen – das übernimmt unser Spezialisten-Team. Wir stellen alle erforderlichen Unterlagen zusammen, fertigen ansprechende Präsentationen an und stellen diese in Immobilienportalen mit optimaler Reichweite ein.

3. Besichtigungen
Nicht möglichst viele, sondern ernsthafte Interessenten sollen Ihre Eigentumswohnung in Augenschein nehmen. Neben dieser Vorselektion übernehmen wir ebenso die Klärung der finanziellen Möglichkeiten von Interessenten.

4. Preisverhandlungen
Unser Team kennt beide Seiten: Verkäufer und Käufer. Auf dieser Grundlage und in Verbindung mit unserer Erfahrung werden wir bei Verhandlungen den bestmöglichen Preis für Sie erzielen. 

5. Verkaufsabwicklung
Der Verkauf Ihrer Eigentumswohnung ist erst mit der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages vollzogen. Wir kümmern uns daher gerne um die Erstellung des Kaufvertrages und stehen bis zum Notartermin an Ihrer Seite.

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Das sagen unsere Kunden

Wie Sie Ihre Eigentumswohnung im Rheinland und Umgebung optimal verkaufen

Die Wohnung ist zu groß geworden oder zu klein? Vielleicht steht auch ein Standortwechsel an? Ebenso kann es finanzielle Gründe geben. In allen Fällen soll der Verkauf stressfrei und zum bestmöglichen Verkaufspreis abgewickelt werden.

Dazu gibt es vieles zu beachten und vorzubereiten. Wichtig: Aufwand und Zeitaufwand richtig einkalkulieren!

Ihre Fragen – unsere Antworten

Vor allem Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Im Detail zählen Lage, Baujahr, Wohnfläche, Bauqualität sowie Ausstattung und aktueller Zustand der Wohnung. Zu der Anzahl der Zimmer kommt die Geschosslage. Bei einer Erdgeschosswohnung steigert der Garten den Wert und bei Lagen oberhalb der ersten Etage wird zunehmend auf einen Aufzug geachtet.

Alle relevanten Faktoren unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten zu bewerten, ist Sache von Fachleuten. Das bedeutet: Wenn Sie kein Immobilienprofi sind, ist der Immobilienmakler für Sie der richtige Ansprechpartner. Ebenso muss ein professionelles Exposé erstellt und in den relevanten Portalen eingestellt werden. Und genügend Zeit für Besichtigungen und Preisverhandlungen muss vorhanden sein.

Die Besonderheit an einer Eigentumswohnung ist vor allem das Gemeinschaftseigentum. Sie sollten also auf Fragen zur Heizung, Dämmung und ähnliches vorbereitet sein.

Grundsätzlich haben Sie bei Verkauf das Recht, Ihre laufende Immobilienfinanzierung abzulösen. Allerdings kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Alternative ist ein sogenannter Pfandtausch. Dabei stellen Sie der Bank eine andere Immobilie als Sicherheit zur Verfügung.

Insbesondere der Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“ ist zu beachten. Daher ist im Vergleich mit freien Wohnungen der erzielbare Preis geringer.

Die wichtigsten Unterlagen sind:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Energieausweis
  • Teilungserklärung
  • Grundrisszeichnungen und Baupläne
  • Wohnflächenberechnung
  • Gebäudeversicherungsnachweis
  • aktuelle Hausgeldabrechnung
  • ggf. Mietverträge

Für den ersten Eindruck sind professionelle Fotos unersetzlich. Daneben muss der Grundriss exakt und lesbar sein. Die Beschreibung sollte auch die Lage innerhalb des Hauses umfassen und dem Interessenten das Gefühl einer Besichtigung vermitteln.

Je hochwertiger Ihre Wohnung ist, umso eher stellt sich die Frage, ob vorherige Renovierungen sinnvoll sind. Bei der Besichtigung sollte die Wohnung aufgeräumt und gut gelüftet sein. Schließlich muss bei potenziellen Käufern eine Wohnatmosphäre aufkommen. Dabei helfen dekorative Elemente wie Blumen.

Erfahrungsgemäß kann eine neutrale Person sicherer argumentieren. Verhandlungen erfordern darüber hinaus Erfahrung. Dies spricht alles für einen professionellen Makler. Sind Sie sich mit dem Käufer einig geworden, wird der Kaufvertragsentwurf beim Notar beauftragt. Hierbei kann der Makler helfen.

Neben der Maklercourtage fallen Notarkosten und Gerichtskosten an. Diese sind in Gebührentabellen gesetzlich geregelt. Zusammen mit der Grunderwerbssteuer sind ca. 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises einzukalkulieren. Zu beachten ist, dass Käufer maximal mit der hälftigen Maklercourtage belastet werden dürfen. Die Kosten des Kaufvertrages sowie der damit verbundenen Nebenkosten werden meistens vom Käufer getragen.

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