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Verkaufte Immobilien
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Professioneller Immobilienverkauf in fünf Schritten
1. Immobilienbewertung
Der fundiert ermittelte Wert Ihrer Immobilie bildet die Grundlage für den erfolgreichen Verkauf. Diese Immobilienbewertung erstellen wir für Sie. Vertrauen Sie unserer fachlichen Kompetenz sowie unseren Erfahrungen am Immobilienmarkt im Rhein-Erft-Kreis und darüber hinaus.
2. Vermarktung
Ihre Immobilie mit professionellen Fotos gekonnt in Szene setzen und aussagekräftige Objektbeschreibungen erstellen – das übernimmt unser Spezialisten-Team. Wir stellen alle erforderlichen Unterlagen zusammen, fertigen ansprechende Präsentationen an und stellen diese in Immobilienportalen mit optimaler Reichweite ein.
3. Besichtigungen
Nicht möglichst viele, sondern ernsthafte Interessenten sollen Ihre Immobilie in Augenschein nehmen. Neben dieser Vorselektion übernehmen wir ebenso die Klärung der finanziellen Möglichkeiten von Interessenten.
4. Preisverhandlungen
Unser Team kennt beide Seiten: Verkäufer und Käufer. Auf dieser Grundlage und in Verbindung mit unserer Erfahrung werden wir bei Verhandlungen den bestmöglichen Preis für Sie erzielen.
5. Verkaufsabwicklung
Der Verkauf Ihrer Immobilie ist erst mit der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages vollzogen. Wir kümmern uns daher gerne um die Erstellung des Kaufvertrages und stehen bis zum Notartermin an Ihrer Seite.
Kürzlich verkaufte Objekte
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Eigenzumswohnung
Ort: Pulheim
Verkauft nach 7 Besichtigungen
Das sagen unsere Kunden
Gewerbeimmobilie im Rheinland und Umgebung mit Immobilien Karree verkaufen: Damit Sie sich weiterhin um Ihr Geschäft kümmern können
Damit der Verkauf von Immobilien stressfrei und erfolgreich funktioniert, sind Experten gefragt, die in der Region verwurzelt sind. Bei Gewerbeimmobilien ist ein weitergehendes Know-how notwendig. Spezifische Kapitalisierungsfaktoren bei der Bewertung und Drittverwendungsmöglichkeiten sind nur zwei Faktoren, die bei Gewerbeimmobilien berücksichtigt werden wollen. Schließlich werden von potenziellen Käufern ausschließlich Gesprächspartner akzeptiert, die entsprechende Kompetenz ausstrahlen.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Bei der Immobilienbewertung wird bei Gewerbeimmobilien grundsätzlich das Ertragswertverfahren angewendet. Bei Einfamilienhäusern ist dies in der Regel das Sachwertverfahren. Die Konsequenz ist, dass sich der Wert von Gewerbeimmobilien wesentlich an den Mieten orientiert. Dies gilt auch im Falle eines Leerstandes, wo von erzielbaren Mieten ausgegangen wird.
Nach § 181 Bewertungsgesetz (BewG) gilt ein Grundstück als Geschäftsgrundstück, wenn es zu mehr als 80 Prozent gewerblich genutzt wird. Dabei wird die Wohn- und Nutzfläche als Berechnungsbasis angegeben. Wirtschaftlich betrachtet sollten Sie jedoch beachten, dass meistens ein gewerblicher Nutzungsanteil von über 50 Prozent (nach Fläche und Ertrag gerechnet) zur Einstufung als Gewerbeimmobilie führt. Dies sollten Sie insbesondere bei Banken berücksichtigen.
Kaufinteressenten sind entweder gewerbliche Kunden oder Investoren. Beide werden hinsichtlich der Bewertung in der Regel vorbereitet in Verkaufsverhandlungen eintreten.
Gewerbliche Immobilien werden häufig, wegen der höheren Renditeaussichten, von Investoren bevorzugt. Diese erwarten allerdings gesicherte Einnahmen durch langfristige Mietverträge. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum privaten Wohnungsbau. Ausnahme: Unternehmen, die für den eigenen Bedarf auf der Suche nach dem geeigneten Objekt sind.
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