30+ Jahre
Erfahrung
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Verkaufte Immobilien
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Professioneller Immobilienverkauf in fünf Schritten
1. Immobilienbewertung
Der fundiert ermittelte Wert Ihrer Immobilie bildet die Grundlage für den erfolgreichen Verkauf. Diese Immobilienbewertung erstellen wir für Sie. Vertrauen Sie unserer fachlichen Kompetenz sowie unseren Erfahrungen am Immobilienmarkt im Rhein-Erft-Kreis und darüber hinaus.
2. Vermarktung
Ihre Immobilie mit professionellen Fotos gekonnt in Szene setzen und aussagekräftige Objektbeschreibungen erstellen – das übernimmt unser Spezialisten-Team. Wir stellen alle erforderlichen Unterlagen zusammen, fertigen ansprechende Präsentationen an und stellen diese in Immobilienportalen mit optimaler Reichweite ein.
3. Besichtigungen
Nicht möglichst viele, sondern ernsthafte Interessenten sollen Ihre Immobilie in Augenschein nehmen. Neben dieser Vorselektion übernehmen wir ebenso die Klärung der finanziellen Möglichkeiten von Interessenten.
4. Preisverhandlungen
Unser Team kennt beide Seiten: Verkäufer und Käufer. Auf dieser Grundlage und in Verbindung mit unserer Erfahrung werden wir bei Verhandlungen den bestmöglichen Preis für Sie erzielen.
5. Verkaufsabwicklung
Der Verkauf Ihrer Immobilie ist erst mit der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages vollzogen. Wir kümmern uns daher gerne um die Erstellung des Kaufvertrages und stehen bis zum Notartermin an Ihrer Seite.
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Das sagen unsere Kunden
AUSGEZEICHNETBasierend auf 50 BewertungenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Bruno Weinrich2022-02-28Immobilien KARREEs Ratschläge während der langen Kampagne waren von höchster Qualität. Für Rückfragen steht das Team gerne zur Verfügung und findet immer pfiffige und äußerst kreative Lösungen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Thomas Eicker2022-01-31Danke für die tolle Beratung.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Jessica Papst2022-01-28Für diejenigen, die möchten, dass eine Immobilienagentur den Verkauf ihrer Immobilie repräsentiert und dennoch professionell verkauft, um den höchstmöglichen Gewinn zu erzielen, ist Immobilien KARREE hervorragend. Ich empfand das Team als sehr aufgeweckt, unterstützend mit einem großem Wissen, um genau zu wissen, was benötigt wird, um eine erfolgreiche Verkaufskampagne zu fördern. Ich kann Immobilien KARREE und sein Team nur wärmstens empfehlen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Stefan Köhler2022-01-24Immobilien KARREE hat beim Verkauf meines Hauses eine ganz entgegengesetzte Erfahrung gebracht als beim Verkauf meines letzten Hauses, als ich einen anderen Makler engagierte. Das Team ist offen und strategisch und vor allem hört es zu und dient nur meinen Interessen. Ich kann ihren Ansatz und ihre Geschäftsmethode jedem wärmstens empfehlen, der mehr Kontrolle und Transparenz über den Verkaufsprozess wünscht. Danke Immobilien KARREE!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Ibrahim Schulz2022-01-21Meine jüngsten Erfahrungen beim Verkauf des Einfamilienhauses mit Immobilien KARREE Unterstützung, Anleitung und Mentoring waren positiv und eine absolut angenehme Überraschung. Von Anfang an, als ich das Team kontaktierte, bis zum Verkauf des Hauses (5 Monate) hat man mit absoluter Integrität und Professionalität gehandelt und war immer für alle Anfragen verfügbar – ob groß oder klein. Ich würde Immobilien KARREE und seinen Service jedem empfehlen, der sein Haus verkauft, da das zusätzliche Geld, das Sie durch die Zusammenarbeit sparen, ein riesiger Bonus ist. Vielen Dank!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Pierre Hartwig2022-01-18Wir werden in Zukunft auf jeden Immobilien KARREE nutzen, wenn sich die Gelegenheit bietet. Vielen Dank, dass Sie eine so großartige Marketingkampagne durchgeführt haben. Wir wissen Ihre Bemühungen sehr zu schätzen.
Erbschaftsfälle – eine Angelegenheit für Spezialisten
Bei Erbfällen ist zunächst die Frage zu klären, was mit der geerbten Immobilie geschehen soll. Der Prozess gestaltet sich schwieriger, wenn das Eigentum auf eine Erbengemeinschaft übergeht. Es müssen mehrere Optionen mit gleich mehreren Beteiligten besprochen werden. Neben dem Verbleib in der Familie ist vielleicht über einen Verkauf der Immobilie zu entscheiden. Der Erhalt einer Erbimmobilie innerhalb der Familie kann auch eine Frage des Budgets sein. Welche notwendigen Sanierungen stehen gegebenenfalls an oder hat ein Erbe die finanziellen Möglichkeiten, das Objekt zu übernehmen?
Immobilien KARREE GmbH, Ihr zuverlässiger Partner in Sachen Immobilien, steht auch in dieser Situation mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung notwendiger Unterlagen und der Kommunikation mit den Miterben. Insbesondere für die Auseinandersetzung benötigen Sie eine zutreffende Immobilienbewertung. Beachten Sie ebenso, dass sich ein langer Leerstand der Immobilie negativ auf den Wert auswirkt.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Neben der Lage, dem Baujahr, dem Zustand sowie der Größe und dem Alter ist der Wert einer Immobilie von vielen weiteren Faktoren abhängig. Nur Fachleute, die neben den rechenbaren Faktoren die regionalen Besonderheiten kennen, erstellen eine zutreffende Immobilienbewertung.
Da Eigentum bekanntlich verpflichtet, übernehmen die Erben von Immobilien unter anderem die Räum- und Streupflichten im Winter. Ebenso sind öffentliche Abgaben wie Grundsteuer oder Bewirtschaftungskosten zu entrichten.
Hierzu muss ein rechtsgültiges Dokument vorliegen, das den Rechtsnachfolger des Eigentümers bestätigt. Dies ist gewöhnlich ein Testament oder ein Erbschein.
Hier ist das Verwandtschaftsverhältnis entscheidend, nach dem sich festgelegte Freibeträge richten. Diese sind etwa für Ehegatten 500.000 Euro sowie für Kinder 400.000 Euro. Beträge oberhalb der Freigrenzen müssen nach dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Bei mehreren Erben wird grundsätzlich eine Erbengemeinschaft gegründet. Diese verwaltet die Immobilie gemeinschaftlich bis zur endgültigen Auseinandersetzung, beispielsweise durch Verkauf.
Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge, welche die Erben in drei Gruppen aufteilt. Der ersten Gruppe mit Ehepartner und Kinder folgen Eltern und Geschwister in der zweiten Gruppe. In der dritten Gruppe werden Großeltern sowie Tanten und Onkel berücksichtigt.